Steuertipp für Elektroautos: Vorsteuerabzug

3. November 2021 | Lesedauer: 2 Min

Steuertipps für Elektroautos: Vorsteuerabzug – Damit Sie den Vorsteuerabzug bei Elektroautos in Österreich geltend machen können, müssen Unternehmer folgende Punkte beachten:

  • Elektroautos müssen nachweislich für das Unternehmen genützt werden
  • Die Höhe der Anschaffungskosten des Elektroautos sind entscheidend.

Was Sie über Elektroautos & Vorsteuerabzug wissen sollten

Viele Unternehmer in Österreich haben sich aufgrund zahlreicher Förderungen und durch steuerliche Vorteile für Elektroautos als Firmenwagen entschieden. Dabei wird jedoch mitunter übersehen, dass der Vorsteuerabzug nur zusteht, wenn das Fahrzeug entsprechend unternehmerisch genutzt wird und die Höhe der Anschaffungskosten bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Insbesondere das Verhältnis zwischen unternehmerischer und privater Nutzung rückt zunehmend in den Fokus von Betriebsprüfern.

Steuertipp für Elektroautos: 10% Nutzung für die Firma

Eine der allgemeinen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug ist, dass das Fahrzeug zu mindestens 10 % für das Unternehmen genutzt wird. Aber, Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte gelten als NICHT-unternehmerische Privatfahrten. Wir empfehlen die lückenlose Führung eines Fahrtenbuches, bei dem alle Fahrten mit dem Elektroauto dokumentiert sind und darauf zu achten, dass mindestens 10 % der Nutzung des elektrischen Firmenautos für das Unternehmen sind. Achtung, besonders die Überprüfung der unternehmerischen und privaten Nutzung des Elektroautos rückt zunehmend in den Fokus von Betriebsprüfern.

Anschaffungskosten für Elektroautos für Unternehmer

Ob ein Vorsteuerabzug zur Gänze oder nur teilweise zusteht oder ein solcher Abzug gar nicht erlaubt ist, hängt von der Höhe der Anschaffungskosten des Elektroautos ab: Bis 40.000 Euro Anschaffungskosten des Elektroautos als Firmenwagen gilt der volle Vorsteuerabzug, übersteigen die Kosten 80.000 Euro ist kein Vorsteuerabzug möglich.

Dieser Artikel wurde für den TPA Newsletter verfasst. Den Artikel in voller Länge finden sie hier: